Gemeindevertretung
Pfarrgemeinderat (PGR)
- Der PGR ist ein auf 4 Jahre gewähltes Gremium.
- Wahlberechtigt sind alle in der Pfarrgemeinde lebenden Katholiken (Familienwahlrecht).
- Aktuell besteht der PGR aus 12 gewählten Mitglieder, den Hauptamtlichen und delegierten Mitgliedern.
- Die Mitglieder gehören der Ortskirchengemeinde an.
- Treffen finden alle 2 bis 3 Monate statt (mindestens 4x jährlich).
- Durch Ausschussarbeit zu speziellen Aufgabenstellungen erhält der PGR Informationen und Anregungen.
- Die Sitzungen sind öffentlich
"Der Pfarrgemeinderat dient im Rahmen eines lebendigen Pfarreilebens der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrages der Kirche. Er wirkt mit bei der Verwirklichung und Umsetzung der Grundfunktionen kirchlichen Lebens in Liturggie, Verkündigung und Diakonie." (aus der Satzung für die kirchengemeindlichen Gremien im Erzbistum Hamburg)
Stellvertretende Vorsitzende PGR
Kirchenvorstand (KV)
- Der KV ist ein auf 4 Jahre gewähltes Gremium.
- Wahlberechtigt sind alle in der Pfarrgemeinde lebenden Katholiken (Familienwahlrecht).
- Aktuell besteht der KV aus 13 gewählten Mitgliedern, dem Ortspfarrer, dem hiesigen Pastor und einem Mitglied des PGR.
- Die Mitglieder gehören der Ortskirchengemeinde an.
- Treffen finden mindestens 2x im Jahr statt.
- Durch Ausschussarbeit zu speziellen Aufgabenstellungen erhält der KV Informationen und Anregungen.
- Die Sitzungen sind öffentlich. Nur Personal- und andere vertraulich zu behandelnde Angelegenheiten sind nicht öffentlich.
"Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Er verwaltet deren Vermögen mit Ausnahme des Treugutes der Kirchengemeinde." (aus der Satzung für die kirchengemeindlichen Gremien im Erzbistum Hamburg)
